Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von Elke Mühlhoff durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
II. Auftragsproduktionen
- Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen werden angezeigt, sobald erkennbar wird, dass die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden. Verlängerungen der Produktionszeit aus nicht von der Fotografin zu vertretenden Gründen werden auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zusätzlich vergütet.
- Die Fotografin darf Leistungen Dritter im Namen und für Rechnung des Kunden beauftragen.
- Vorbehaltlich abweichender Regelung wählt die Fotografin die zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen aus.
- Erfolgen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung keine schriftlichen Mängelrügen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial — analog oder digital, in jeder Schaffensstufe oder technischen Form.
- Bei dem gelieferten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG.
- In Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige, zu vergütende Leistungen.
- Das Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin — auch bei geleistetem Schadensersatz.
- Der Kunde behandelt das Bildmaterial sorgfältig und gibt es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken (Sichtung, Auswahl, technische Verarbeitung) weiter.
- Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.
IV. Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Internet-Veröffentlichungen oder Einstellung in digitale Datenbanken sind — vorbehaltlich abweichender Vereinbarung — auf die Dauer des entsprechenden Printobjekts beschränkt.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medien- oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen werden gesondert vereinbart und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird ausschließlich das Nutzungsrecht für den vom Kunden angegebenen Zweck, Medium und Datenträger übertragen.
- Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
- Veränderungen des Bildmaterials (Foto-Composing, Montage, elektronische Bearbeitung zur Erstellung neuer Werke) sind nur nach schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
- Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen — auch nicht auf Konzern- oder Tochterunternehmen. Jede Nutzung erfolgt nur unter Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung.
V. Haftung
- Die Fotografin haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein unterzeichnetes Release-Formular vor. Die Einholung weiterer Nutzungs- bzw. Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.
VI. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ohne Vereinbarung gilt die jeweils aktuelle Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Mit dem vereinbarten Honorar ist die einmalige Nutzung zum vereinbarten Zweck (siehe IV.3) abgegolten.
- Nebenkosten (Material, Labor, Modellhonorare, Requisiten, Reise- und Spesenaufwand) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig. Bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
- Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt ohne abweichende Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75 € pro Aufnahme an.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
- Analoges Bildmaterial ist unverzüglich nach Veröffentlichung oder vereinbarter Nutzung, spätestens drei Monate nach Lieferdatum, mit zwei Belegexemplaren zurückzusenden.
- Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung zu löschen bzw. Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand der Daten oder die Möglichkeit erneuter Lieferung.
- Zur Prüfung überlassenes analoges Bildmaterial ist innerhalb eines Monats zurückzugeben, digitale Daten zu löschen.
- Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe ist je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen — weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordenbarem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar fällig.
IX. Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland — auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; ungültige Bestimmungen werden durch wirksame, dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck nahekommende ersetzt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten der Wohnsitz der Fotografin.
Diese AGB basieren auf den Muster-AGB von verdi / Freelens (Stand 26.05.2013).
