Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäfts­beziehung zwischen Elke Mühlhoff (im Folgenden „Fotografin") und ihren Kundinnen und Kunden. Sie basieren auf den Muster-AGB von verdi / Freelens (Stand 26.05.2013).

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von Elke Mühlhoff durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäfts­bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfts­beziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

II. Auftragsproduktionen

  1. Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen werden angezeigt, sobald erkennbar wird, dass die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden. Verlängerungen der Produktionszeit aus nicht von der Fotografin zu vertretenden Gründen werden auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zusätzlich vergütet.
  2. Die Fotografin darf Leistungen Dritter im Namen und für Rechnung des Kunden beauftragen.
  3. Vorbehaltlich abweichender Regelung wählt die Fotografin die zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen aus.
  4. Erfolgen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung keine schriftlichen Mängelrügen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial — analog oder digital, in jeder Schaffensstufe oder technischen Form.
  2. Bei dem gelieferten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG.
  3. In Auftrag gegebene Gestaltungs­vorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige, zu vergütende Leistungen.
  4. Das Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin — auch bei geleistetem Schadensersatz.
  5. Der Kunde behandelt das Bildmaterial sorgfältig und gibt es an Dritte nur zu geschäfts­internen Zwecken (Sichtung, Auswahl, technische Verarbeitung) weiter.
  6. Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Internet-Veröffentlichungen oder Einstellung in digitale Datenbanken sind — vorbehaltlich abweichender Vereinbarung — auf die Dauer des entsprechenden Printobjekts beschränkt.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medien- oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen werden gesondert vereinbart und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird ausschließlich das Nutzungsrecht für den vom Kunden angegebenen Zweck, Medium und Datenträger übertragen.
  4. Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
  5. Veränderungen des Bildmaterials (Foto-Composing, Montage, elektronische Bearbeitung zur Erstellung neuer Werke) sind nur nach schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
  6. Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen — auch nicht auf Konzern- oder Tochterunternehmen. Jede Nutzung erfolgt nur unter Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks.
  7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung.

V. Haftung

  1. Die Fotografin haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein unterzeichnetes Release-Formular vor. Die Einholung weiterer Nutzungs- bzw. Veröffentlichungs­genehmigungen obliegt dem Kunden.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung ist der Kunde für die sach­gemäße Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ohne Vereinbarung gilt die jeweils aktuelle Bildhonorar­übersicht der Mittelstands­gemeinschaft Foto-Marketing (MFM), zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar ist die einmalige Nutzung zum vereinbarten Zweck (siehe IV.3) abgegolten.
  3. Nebenkosten (Material, Labor, Modellhonorare, Requisiten, Reise- und Spesenaufwand) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig. Bei Teil­lieferungen ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
  5. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt ohne abweichende Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75 € pro Aufnahme an.
  6. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist unverzüglich nach Veröffentlichung oder vereinbarter Nutzung, spätestens drei Monate nach Lieferdatum, mit zwei Belegexemplaren zurückzusenden.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung zu löschen bzw. Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand der Daten oder die Möglichkeit erneuter Lieferung.
  3. Zur Prüfung überlassenes analoges Bildmaterial ist innerhalb eines Monats zurückzugeben, digitale Daten zu löschen.
  4. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe ist je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen — weitergehende Schadensersatz­ansprüche bleiben unberührt.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem oder nicht zuordenbarem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar fällig.

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland — auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht; ungültige Bestimmungen werden durch wirksame, dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck nahekommende ersetzt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten der Wohnsitz der Fotografin.

Diese AGB basieren auf den Muster-AGB von verdi / Freelens (Stand 26.05.2013).

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